Auf diesen Webseiten will Ihnen der Homberger nichts verkaufen oder in irgend einer Form anbieten. Der Homberger macht hier auch keine Werbung für irgendwelche Produkte. Der Homberger gibt hier lediglich seine Meinung wieder über Ereignisse, die sich in seiner Stadt und mittelbarer, sowie unmittelbarer Umgebung zutragen. Das schreibt er dann hier nieder, nicht mehr und nicht weniger. Diese Webseiten können Spuren von Satire enthalten.
Der Homberger nimmt hier das Recht der freien Meinungsäußerung wahr, denn …
(1) jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Nach § 5 TMG sind private Webseiten von der Impressumspflicht ausgenommen. § 5 TMG spricht von geschäftsmäßigen Online-Diensten, die ein Impressum benötigen.
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier…
Auch § 55 RStV geht davon aus, dass bei Webseiten, die ausschließlich persönlichen Zwecken dienen, kein Impressum notwendig ist.
Mit dem §55 I 1 RStV gibt es keine Impressumspflicht für “Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen”. Dabei findet man beim LG Köln einen ebenso bemerkenswerten wie unscheinbaren Ansatz, wenn man dort die Impressumspflicht im Ergebnis verneint:
Nicht kennzeichnungspflichtig sei demnach private Kommunikation, auch wenn sie über die reine Telekommunikation hinausgehe. Dies betreffe etwa die Einstellung von Meinungsäußerungen in Foren. In diesen Fällen sei über den Plattformanbieter sichergestellt, dass die schutzwürdigen Belange der Beteiligten gewahrt werden können.
Sollten Sie dem Homberger etwas mitteilen wollen, sich beschweren wollen oder auch Lob ausprechen, so erreichen Sie den Homberger unter
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