Im Blog „Homberger-Hingucker“ des fraktionslosen Homberger Stadtverordneten Delf.Sch. veröffentlichte dieser in der Moderation zu einem Kommentar den persönlichen Namen einer Person:
1. Der Kommentar von Schnappwatch ist ein Beispiel für Inhalt und Stil, der Personen, die hinter dem Bürgermeister stehen und ihn unterstützen.
2. Der anonyme Autor seine Identität preisgibt.
Die Suchmaschine ixquick wirft zu dem Suchwort „Schnappwatch“ drei Fundstellen auf, für die Lothar Pflug verantwortlich zeichnet bzw. für die er bekannt ist.
Der Betreiber des Blogs, Delf Sch., wurde telefonisch aufgefordert, den persönlichen Namen aus dem Absatz 2 der Moderation zu entfernen. Das wurde von Delf Sch. abgelehnt.
Damit verstößt der fraktionslose Stadtverordnete Delf Sch. in seinem Blog „Homberg-Hingucker“ gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht bezweckt den Schutz der Persönlichkeit einer Person vor Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich. Auch wenn das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt wird, ist es heute gleichwohl in der allgemeinen Rechtsüberzeugung als Gewohnheitsrecht anerkannt, nachdem es erstmals 1954 vom Bundesgerichtshof und seitdem in einer Vielzahl von Urteilen in richterlicher Rechtsfortbildung als umfassender Persönlichkeitsschutz aus der in Art. 1 Abs. 1 GG garantierten Menschenwürde und dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG auf freie Entfaltung der Persönlichkeit abgeleitet wurde.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wird verstanden als ein absolutes umfassendes Recht auf Achtung und Entfaltung der Persönlichkeit. Es wurde 1954 vom Bundesgerichtshof entwickelt und wird auf Art. 2 Abs. 1 (Freie Entfaltung der Persönlichkeit) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (Schutz der Menschenwürde) gestützt.
Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Menschenwürde sichern jedem Einzelnen einen autonomen Bereich privater Lebensgestaltung, in dem er seine Individualität entwickeln und wahren kann. Hierzu gehört auch das Recht, in diesem Bereich “für sich zu sein”, “sich selber zu gehören”, ein Eindringen oder einen Einblick durch andere auszuschließen.
Auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird von dem Blogbetreiber Delf S. mit Füssen getreten.
Als Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird das Recht des Einzelnen verstanden, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im Grundgesetz nicht explizit geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat es in seinem Volkszählungs-Urteil aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) entwickelt und versteht es als eine besondere Ausprägung des allgemeinen Perönlichkeitsrechts.
© http://www.grundrechteschutz.de
Im Internet findet man z. B. unter dem Aktenzeichen Az 2C 57/10 ein Urteil das sich mit der Namensnennung im Internet befasst.
Den Blogbetreiber Delf Sch. scheint das wenig zu beeindrucken, denn den persönlichen Namen entfernt er nicht. Im Gegenteil:
In dem Telefonat mit dem Blogbetreiber Delf Sch. teilte dieser mit, dass das Gespräch mitgeschnitten wird.
Tja, Angela hat in Berlin ein Problem mit ihrem Handy, da hört Obama mit und in Homberg schneidet der fraktionslose Stadtverordnete und Blogbetreiber Delf Sch. mit. Am Telefon!
Das geht ja nun gar nicht!
Alles Weitere regelt § 201 StGB:
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
- das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
- eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt.Übrigens: Delf Sch. ist fraktionsloser Stadtverordneter der Kreisstadt Homberg (Efze) und stv. Schiedsmann.
Da fragt man sich, wie sich das vereinbart mit dem Verständnis für Recht und Moral.
Auch wenn der Verlag von „Homberg aktuell“ sich dafür hergibt, für den Blog „Homberger-Hingucker“ Werbeanzeigen zu schalten, geben Sie diesem Blogbetreiber keine Plattform für seine polemischen, aggressiven, herabwürdigenden und zum großen Teil unzutreffenden Berichte, ignorieren Sie ihn einfach.
Bei anderen Fehlern scheint der Blogbetreiber Schn. weniger uneinsichtig zu sein.:
Da ist dem Hingucker und Dauerkritiker, dem Stadtverodneten Schn. doch tatsächlich ein Fehler unterlaufen. Vom Prinzip her ist das nichts Schlimmes, wenn Schn. 1. nicht auf eine so unglaublich armselige Weise reagiert hätte und 2. sein Fehler bei genauem Hinsehen pikanter, als er auf den ersten Blick erscheint.
In seinem Text „Soll die Öffentlichkeit verhindert werden?“ mockiert sich der fraktionslose Stadtverodnete darüber, dass eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zeitlich zu knapp angekündigt wurde. So schrieb er urspünglich:
„Die Einladung durch den „Homberger Anzeiger“ lag am 30. Oktober 2013 gegen 21:00 im Briefkasten, einen Tag vor dem Sitzungstag. Erscheinungsdatum des Anzeigers: 31.Oktober 2013.“
Dabei verwechselte er (scheinbar?) den Homberger Anzeiger mit Homberg Aktuell.
1.: Ich war selbst anwesend als ein Leser des Hinguckers einen Kommentar verfasste, in dem er den Blogbetreiber auf diesen Fehler hinwies. Schn. hat auf diesen Hinweis in sofern reagiert, dass er seinen Text korrigierte. Der gramatikalische Fehler „Einladung durch den ,Homberger aktuell’“ zeugt noch davon. Allerdings war er vermeintliche Chefaufklärer und Wahrheitsfanatiker dann scheinbar doch zu feige, den Hinweiskommentar zu veröffentlichen.
Während der angeblich wahrheitsliebnde Stadtverordnete mit Vorliebe Kommentare veröffentlicht, in denen Andersdenkenden ihre Rechtschreibfehler um die Ohren gehauen werden und in denen sie für Tippfehler verspottet werden, versucht er diesen Fauxpas, der ihm weiß Gott nicht passieren dürfte, still und heimlich unter den Tisch zu kehren. Dieses peinliche Verhalten ist wirklich beschämend. Man solle sich einmal SEINE Reaktion vorstellen, wenn dieser Fehler einem „Andersdenkenden“ passiert wäre. Das wäre nicht zuletzt für den Dauerselbstdarsteller und möchtegernintelligenten Massenschreiber „V wie Vendetta“ (Schnappauf selbst?) ein gefundenes Fressen. Aber wenn es um den Franktionslosen geht, kann ja gerne weggeschaut werden. Das ist dann ja was anderes.
2.: Es stellt sich allerdings die Frage, ob es sich tatsächlich um einen Fehler gehandelt hat. Immerhin hat der Stadtverordnete Schn. nicht nur den fehlerhaften Text veröffentlicht, sondern die Ankündigung in Homberg Aktuell sogar eingescannt und gepostet. Da stellen sich doch einige Fragen. Ist der Stadtverordnete so verwirrt, dass er das ofizielle Verlautbarungsorgan der Stadt, das er in der Hand hält, liest, zitiert und einscannt, tatsächlich mit einer anderen Zeitung, die auch noch ein ganz anderes Format hat, verwechselt? Oder handelt es sich dabei um pure Absicht um das Blatt, das er nicht beeinflussen kann zu diskreditieren?
Bei einem Blick in den Homberger Hinspucker fällt schon seit längerem auf, dass es der Blogbetreiber auf das Homberger Wochenblatt abgesehen hat und versucht, es in einem schlechten Licht erscheinen zu lassen. Immerhin kommen dort mitunter auch Menschen zu Wort, die der Stadtverordnete Schn. mit Polemiken überhäuft.
Beispiele:
„Der Homberger Anzeiger und seine online-portal lokalo24 scheint das Verlautbarungsorgan des Stadtverordneten Axel Althaus (CDU) zu sein, über das er bisher seine Meinung und falsche Informationen verbreiten kann.“
http://www.homberger-hingucker.de/?p=10435
Die Leserbriefe von Jochen Gontermann und Klaus Bölling, die zu kritisieren wagen, dass Städtische Mitarbeiter im Homberger Hingucker dafür beschimpft und vorgeführt werden, dass sie ihre Arbeit verrichten (dabei bedienen sie sich einer äußerst zurückhaltenden, höflichen und diplomatischen Schreibe, die der Hingucker vermissen lässt), wird vom Stadtverodneten Schn. als „Medienkampagne in der HNA, dem Homberger Anzeiger und deren Online-Versionen, die aus Behauptungen, Beschimpfungen und Beleidigungen besteht“, umgedeutet
http://www.homberger-hingucker.de/?p=10383
und auch ein polemischer Angrif auf Alwin Altrichter, der im Blog immer wieder verspottet und angegriffen wird weil er es wagt öffentlich eine andere Meinung als die des Stadtverodneten Schn. zu vertreten wird mit dem Satz „Seine Äußerungen finden sich nur noch in den kostenlos verteilten Anzeigenzeitungen der mb-media-Gruppe, deren Geschäftsmodell auf der Veröffentlichung von PR-Beiträgen und Werbeanzeigen beruht“ garniert.
http://www.homberger-hingucker.de/?p=10317
Während er den Homberger Anzeiger immer wieder in einem schlechten Licht darzustellen versucht, hält er sich was das ofizielle Verlautbarungsorgan der Stadt, „Homberg aktuell“, betrifft hingegen zurück. Allerdings hat der Stadtverodnete Schn. in „Homberg aktuell“ auch eine Anzeigenserie geschaltet, in der er auf seinen Sudelblog hinweist. Es bestehen also geschäftliche Kontakte.
Und da soll man glauben, dass der Stadtverodnete Schn., der Vertreter von Wahrheit und Perfektion, mal eben vergessen hat, welche Zeitung er gerade liest? Wer das glaubt, glaubt wirklich alles!
(P.S.: Ich habe diesen Kommentar auch auf den Homberger Hingucker gepostet und bin gespannt, ob er dort veröffentlicht wird.
P.P.S.: Mein Kommentar kann auch gerne vom Post „Homberger-Hingucker verstößt gegen Recht“ gelöst und an einer anderen Stelle diese Homepage veröffentlicht weden)
Nachtrag: Ich habe diesen Kommentar selbstverständlich auch auf dem Blog des Stadtverordnetetn Schn. gepostet. Noch am selben Tag, um 21.30 Uhr, hat er an mein Postfach eine Testmail gesendet um zu kontrollieren, ob es meine E-Mail-Adresse tatsächlich gibt. Das beweist, dass er meinen Kommentar gelesen hat, Veröffentlicht hat er ihn selbstversändlich nicht. Diskussionsfreude und Unterstützung der Meinungsfreiheit sieht anders aus. Aber das ist man ja von ihm gewohnt.